Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 26. Juni 2005 und 15. Juli 2005 über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste

ID211760

§ 1

Dem am 26. Juni 2005 und 15. Juli 2005 unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2