Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
ID211761Volltext
Dem am 2. Juni 2005 in Dresden unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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