Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 6. Juni 2001 zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuches und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
ID212084§ 1
Dem am 6. Juni 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuches und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.