Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 28. März 2006 zur Abwicklung der Feuersozietät Berlin Brandenburg und zur Haftungsregelung für die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg
ID212197§ 1
Dem in Potsdam am 20. März 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zur Abwicklung der Feuersozietät Berlin Brandenburg und zur Haftungsregelung für die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.