Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering

ID212613

§ 1

Dem am 25. August 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2