Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ID212755
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin
0 Normen · ausgefertigt 04.04.2013 · Änderungen