Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ID212755

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin

0 Normen · ausgefertigt 04.04.2013 · Änderungen

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