Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verfassung des Landes Brandenburg
ID212792Art 114 (aufgehoben)
Für Art 114 ID212792 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.