Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verfassung des Landes Brandenburg
ID212792Art 84 (Ernennung und Entlassung der Ministerinnen und Minister)
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verfassung des Landes Brandenburg
ID212792Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister.