Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
ID214660§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 2. März 1993
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag