Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke

ID251792

§ 1

Dem in Potsdam am 9. März 2021 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2