Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

ID251922

§ 1

Dem am 17. März 2021 vom Land Brandenburg unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2