Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

ID257093

§ 2 Einschränkung eines Grundrechts

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt.

Anlagen

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Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 244.6 KB

§ 1