Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
ID258538§ 1
Dem vom 20.11.2023 bis 31.12.2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.