Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
ID258542§ 2
Zuständige Stelle nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 4 des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg in der Fassung des Staatsvertrags, dem durch dieses Gesetz zugestimmt wird, ist diejenige oberste Landesbehörde des Landes Brandenburg, die für die der Landesstatistik zugrunde liegende Fachaufgabe zuständig ist. Sie nimmt die Aufgabe im Benehmen mit der für Statistik zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Brandenburg wahr.