Gesetze / Gesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation
IFCAbkGArt 7
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)