Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbV§ 22 Zulassungsvoraussetzungen (Strategische Professionals)
(1) Zur Prüfung der strategischen Professionals ist zuzulassen, wer
sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis und englische Sprachkenntnisse nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 27 oder § 29 genannten Aufgaben haben.
(3) Der Antragsteller/die Antragstellerin muss belegen, dass er/sie
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandsaufenthalts.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.