Gesetze / IT-Beratung-Fortbildungsprüfungsverordnung

ITBFPrV

§ 3 Inhalt der Prüfung

Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“ nach § 4 statt.

§ 2 § 4