Gesetze / Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

ITFG

§ 1 Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.

§ 2