Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
ITKTAusbV§ 28 Bestandsschutz
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 10. Juli 1997 (BGBl. I S. 1741) weiter anzuwenden.