(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1771 - 1774; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
5.3Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
6.1Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4Testverfahren, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1Informieren und Kommunizieren,
3.2Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.4IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
6.3Schnittstellenkonzepte,
9.1kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
3.1Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1Analyse und Design, Lernziele a bis c,
6.2Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
6.4Testverfahren, Lernziel c,
8.2Datenbanken und Schnittstellen,
9.3softwarebasierte Präsentation
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4Testverfahren, Lernziele a, b und d,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
9.4technisches Marketing,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
3.1Informieren und Kommunizieren, Lernziele b und c,
4.informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
9.3softwarebasierte Präsentation
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10.Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
3.Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
5.4IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
8.informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
9.kundenspezifische Anwendungslösungen
fortzuführen.
Fachrichtung Systemintegration
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
5.3Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
6.1Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4Testverfahren, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1Informieren und Kommunizieren,
3.2Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.4IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
6.3Schnittstellenkonzepte,
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
3.1Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1Analyse und Design, Lernziele a bis c,
6.2Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
6.4Testverfahren, Lernziel c,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1Analyse und Design, Lernziele d und e,
6.2Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
6.4Testverfahren, Lernziele a, b und d,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
8.4Einführung von Systemen,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.4Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
3.1Informieren und Kommunizieren, Lernziele b, c und e,
4.informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
9.3Systemunterstützung, Lernziel a,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10.Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.5kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
3.Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
5.4IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
fortzuführen.