Gesetze / IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung

ITSEAusbV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
Abschnitt 2Abschlussprüfung
§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereich von Teil 1
§  9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur
§ 12Prüfungsbereich Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen
§ 13Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschriften
§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18Inkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin
§ 1