Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

ImmoFachwPrV

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.

§ 11