Gesetze / Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung

ImmoKWPLV

§ 5 Bau- und Renovierungsdarlehen

Bei Darlehensverträgen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der hierdurch zu erwartende Wertzuwachs berücksichtigt werden.

§ 4 § 6