Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau

ImmobKfmAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird staatlich anerkannt.

§ 2