Gesetze / InVeKoSDG 2015 · BGBl I 2014, 1928, 1931

Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen

9 Normen · ausgefertigt 02.12.2014 · Änderungen

  1. § 1 Zweck und Anwendungsbereich
  2. § 2 Betriebsdaten
  3. § 3 Verarbeitung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden
  4. § 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle
  5. § 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses
  6. § 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen
  7. § 7 Löschungsfristen
  8. § 8 Abweichendes Landesrecht
  9. § 9 Ermächtigungen
  10. Anlage (zu § 2) Verzeichnis der Betriebsdaten