Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin
IndElekAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Industrieelektriker/Industrieelektrikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.