Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin

IndElekAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Industrieelektriker/Industrieelektrikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2