Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
IndMetAusbV 2007§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
IndMetAusbV 2007Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.