Gesetze / Informationsgesellschaftsstatistikgesetz
InfoGesStatG§ 4 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit;
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.