Gesetze / Informationsgesellschaftsstatistikgesetz
InfoGesStatG§ 5 Freiwilligkeit der Auskunftserteilung
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Gesetze / Informationsgesellschaftsstatistikgesetz
InfoGesStatGDie Erteilung der Auskunft ist freiwillig.