Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung
InnAusV§ 9 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
Für Anlagen, die Zahlungen aufgrund eines Zuschlags in der Innovationsauschreibung erhalten, verringert sich die fixe Marktprämie für einen Zeitraum, in dem der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion negativ ist, auf null.