Gesetze / Insolvenzstatistikgesetz

InsStatG

§ 4b Hilfsmerkmale in Restrukturierungssachen

Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

1.
Datum der Verfahrenshandlungen nach § 4a,
2.
Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners,
3.
Umsatzsteuernummer,
4.
Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts,
5.
Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
6.
bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.
§ 4a § 4c