Gesetze / Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet InsoBekV § 5 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 30.06.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.