Gesetze / InsoGeldEinzPV · BGBl I 2009, 4
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
6 Normen · ausgefertigt 02.01.2009 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
- § 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
- § 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse
- § 5 Fälligkeit und Zahlung
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel