Gesetze / InsoGeldEinzPV · BGBl I 2009, 4

Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

6 Normen · ausgefertigt 02.01.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
  3. § 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
  4. § 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
  5. § 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse
  6. § 5 Fälligkeit und Zahlung
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel