Gesetze / Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
InsoGeldEinzPV§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
InsoGeldEinzPVDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.