Gesetze / Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018
InsoGeldFestV 2018§ 1 Umlagesatz
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2018 beträgt 0,06 Prozent.
Gesetze / Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018
InsoGeldFestV 2018Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2018 beträgt 0,06 Prozent.