Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkG§ 13 Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten
Ersuchen der Gerichte um Erstattung technischer Gutachten nach Artikel 25 des Europäischen Patentübereinkommens werden in unmittelbarem Verkehr an das Europäische Patentamt übersandt.