Gesetze / Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach Artikel II § 2 Abs. 2 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArtII§2V§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach Artikel II § 2 Abs. 2 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArtII§2VDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.