Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969
IntSchVermÜbkGArt 8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969
IntSchVermÜbkG(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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