Gesetze / IntermErsAufwV · BGBl. I 2025, Nr. 104

Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre

12 Normen · ausgefertigt 01.04.2025 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Allgemeine Vorschriften
  4. § 3 Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4
  5. § 4 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung
  6. § 5 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes
  7. § 6 Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation
  8. § 7 Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6
  9. § 8 Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen
  10. § 9 Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung
  11. § 10 Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien
  12. § 11 Ersatz der Umsatzsteuer
  13. § 12 Inkrafttreten