Gesetze / Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung

IntermErsAufwV

§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer

Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.

§ 10 § 12