Gesetze / Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
IntermErsAufwV§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer
Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.
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IntermErsAufwVDer Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.