Gesetze / Investmentsteuergesetz

InvStG 2018

§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.

§ 23 § 25