Gesetze / Investitionszulagengesetz 2007
InvZulG 2007§ 15 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.
Gesetze / Investitionszulagengesetz 2007
InvZulG 2007Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.