Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau

InvestAusbV

§ 5 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 4 § 6