Gesetze / Gesetz zur Verstetigung von Beratung und Maßnahmen zur Islamismusprävention

IslPrävG

§ 2 Bundesweite Koordinierung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordinieren einen bundesweiten Austausch zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlicher Praxis und Behörden zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen.

§ 1