Gesetze / Gesetz über die jüdische Militärseelsorge

JüdMilSeelsG

Art 1

(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2