Gesetze / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
JüdMilSeelsVtrArt 11
Vorschriften und Richtlinien des Militärbundesrabbiners müssen sich im Rahmen des religiösen Selbstbestimmungsrechts des Zentralrats der Juden in Deutschland halten. Soweit sie auch staatliche Verhältnisse betreffen, bedürfen sie der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung.