Gesetze / Gesetz betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft
JAOÜbk99GArt 5
Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.