Gesetze / Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung

JFAngAusbV 2025

§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Fachliche Sachbearbeitung“,
2.
„Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 11 § 13