Gesetze / Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe
JHiStruktV§ 7
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe
JHiStruktVDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.