Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes JuSchGDV § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 29.11.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.